Besteht eine Diagnose, können Ärzt:innen eine Notwendigkeitsbescheinigung mit entsprechender Diagnose ausstellen.
Offizielle Diagnosen u.a.:
- Essstörung (gilt z.B. auch für Binge-Eating-Disorder)
- Anorexia nervosa
- Atypische anorexia nervosa
- Untergewicht
- Bulimia nervosa
- Atypische Bulimia nervosa
- Adipositas
- Reizdarm
- Laktoseintoleranz
- Schilddrüsenerkrankung
Mit der vorliegenden Notwendigkeitsbescheinigung bezuschussen Krankenkassen die Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Ernährungsberater:in (nach § 43 SGB V) – dieses Kriterium erfüllen wir. Auch ein ärztliches Rezept mit entsprechender Diagnose und dem Zusatz „Ernährungstherapie“ ist als Bescheinigung gültig.
Der Zuschuss beträgt bei den meisten Kassen insgesamt um die 125 - 250 Euro. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherung ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten.
So funktioniert’s
Wenn du eine Ernährungstherapie bei uns in Anspruch nimmst, läuft es wie folgt:
Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen
Du lässt dir von deinem Arzt/ deiner Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.
Notwendigkeitsbescheinigung senden
Du schickst die Notwendigkeitsbescheinigung eingescannt oder abfotografiert per E-Mail an info@majabiel.de.
Kostenvoranschlag erhalten
Wir schicken einen Kostenvoranschlag samt Notwendigkeitsbescheinigung an deine Krankenkasse.
Informationen zum Zuschuss erhalten
Du erhältst Post von deiner Krankenkasse mit der Information über den bewilligten Zuschuss.
Teilnahmebestätigung bei Krankenkasse einreichen
Du bekommst am Ende der Ernährungstherapie eine Teilnahmebestätigung. Diese reichst du samt der von dir bereits gezahlten Rechnung (per Einmalüberweisung oder in Raten) bei deiner Krankenkasse ein.
Zuschuss erhalten
Deine Krankenkasse überweist dir den bewilligten Zuschuss, nachdem sie von dir die Teilnahmebestätigung und Rechnung erhalten hat. Die Krankenkasse zahlt also nie direkt. Du gehst zunächst in Vorkasse und erhältst den Zuschuss erst nach Beendigung der Ernährungstherapie und Einreichen der Unterlagen.
Wenn du unsicher bist, welche Diagnose bei dir zutrifft oder du Fragen zu dem Verfahren hast, besprechen wir die gerne im Informationsgespräch.